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05.02.2012 :: Druckversion
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Raucher

Arbeitgeber dürfen
Raucher ablehnen









Deutsche Arbeitgeber dürfen Raucher bei der Jobvergabe ablehnen. Zieht ein Firmenchef einen Nichtraucher dem Raucher vor, widerspricht dies laut Bundesregierung weder dem Antidiskriminierungsgesetz noch dem deutschen Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht regelte nirgends, dass allein Rauchen oder Nichtrauchen als Auswahlkriterium genutzt werden könne, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums in Berlin. Es gebe hier eine Lücke.

Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte zum jüngst verabschiedeten Gleichbehandlungsgesetz: "Rauchen oder Nichtrauchen ist kein Diskriminierungsmerkmal in den Richtlinien", die derzeit umgesetzt werden. Dies entspricht auch dem EU-Recht. Eine Sprecherin von EU-Arbeitskommissar Vladimir Spidla sagte in Brüssel, dieses verbiete lediglich Benachteiligungen auf Grund des Alters, von Behinderung, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung. "Raucher fallen nicht darunter." Es sei Arbeitgebern daher nicht verboten, Raucher als Bewerber abzulehnen

Die Frage sei ein Thema im Europaparlament gewesen, sagte die EU-Sprecherin weiter. Anlass sei eine Stellenanzeige eines irischen Call Centers gewesen, in der Raucher ausdrücklich vom Kreis der Bewerber ausgeschlossen wurden. Dies sei nach geltendem EU-Recht legal; eine Änderung der Gesetze sei derzeit nicht geplant, sagte die Kommissionssprecherin.

Das Arbeitsministerium in Berlin hat allerdings rechtliche Bedenken. Die deutsche Arbeitsstättenverordnung fordere vom Arbeitgeber, dass er Nichtraucher vor den Gefahren des Rauchens schütze. Nirgends stehe, dass ein Firmenchef Raucher bei der Jobvergabe nicht ausschließen dürfe. Allerdings gebe das Arbeitsrecht einem Arbeitgeber auch keine Handhabe für ein derartiges Verfahren. "Es hat hierzu noch keine Rechtsprechung gegeben." Im Einzelfall müsse ein Gericht über die Klage eines Betroffenen entscheiden.

Quelle:Handelsblatt.biz